Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundetsages nach § 58 des Abgeordnetengesetzes
Aufgaben der Fraktionen, Höhe der Geldleistungen im Bundeshaushalt 2024, Erhöhung der Geldleistungen ab dem Jahr 2025 um insges. 0,64 v.H. (Sachausgaben sowie Mehrbedarf der Fraktionsdruckereien, ausstehender Vorschlag für Personalausgaben mangels Tarifabschluss über 31. Dezember 2024 hinaus), damit monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion von 512.553 Euro und monatlicher Betrag für jedes Mitglied von 10.700 Euro, unveränderter Oppositionszuschlag