Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 51 Absatz 6 des Abgeordnetengesetzes
Übernahme der als Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages normierten Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages zum 19. Oktober 2021 in das Abgeordnetengesetz mit Änderungen, Einführung einer Berichtspflicht; Anwendung der Verhaltensregeln in der 19. Wahlperiode: 386 eingeleiteten Prüfverfahren sowie deren Abschluss durch 51 Verfahrenseinstellungen, 296 Ermahnungen, 5 Feststellungen von Pflichtverstößen mit Veröffentlichung als BT-Drucksache und 1 zusätzlichen Verhängung eines Ordnungsgeldes; 34 offene Verfahren zum Ende der 19. WP