Bericht der Präsidentin des Deutschen Bundestages nach § 30 des Abgeordnetengesetzes (G-SIG: 12000623)
Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung: Zurückbleiben hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung seit 1983, unzulängliche Kostenpauschale, Vorschlag einer Anhebung der Entschädigung gem. § 11 AbgG um 4,8 % und der Kostenpauschale gem. § 12 AbgG um 5,9 %