Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments 2010
Stärkung des Europäischen Parlaments durch den Vertrag von Lissabon: Ausweitung der gesetzgeberischen Befugnisse, Erweiterung des Mitentscheidungsverfahrens, Vorschlagsrecht für EU-Vertragsänderungen, Wahl des Präsidenten der EU-Kommission, gemeinsame Haushaltsbefugnis des Europäischen Parlaments und des Rats der EU; Aufhebung der jährlichen Berichtspflicht