Bericht der Bundesregierung über das Ergebnis der Prüfung der Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung nach § 30 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Anhebung der Leistungsbeträge für den kumulierten Dreijahreszeitraum um 4 Prozent, Berücksichtigung der Preisentwicklung der letzten zwei Jahren mit einem Anpassungssatz von 2,67 Prozent bei mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (23. Oktober 2012) eingeführten Leistungen