Bericht der Bundesländer über die Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung in ihren Landeshaushalten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso besteht laut der Vorbemerkung der Bundesregierung zu ihrem Bericht über die Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung in den Landeshaushalten keine Verpflichtung der Bundesländer über die Verwendung der Mittel aus der BAföG-Entlastung in ihren Landeshaushalten zu berichten, obwohl die Bundesregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Zweckbindung der Entlastungen der Länder aus der vollständigen Übernahme der BAföG-Ausgaben durch den Bund (Bundestagsdrucksache 18/3359) erklärt hat, es gäbe eine verbindliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, wie diese Entlastung von den Ländern verwendet werden soll?