Bereitstellung von Mitteln für die Stiftung Deutsche Sporthilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen und sonstigen Bedenken gibt es noch seitens der Bundesregierung, der Stiftung Deutsche Sporthilfe mit dem Haushalt 2018 beginnend dauerhaft Mittel in Millionenhöhe zur direkten Förderung von Athletinnen und Athleten zur Verfügung zu stellen (siehe u. a. "23,2 Millionen Euro Aufschlag" in der FAZ vom 28. Juni 2018), und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, die Stiftung Deutsche Sporthilfe mit Blick auf dieses Vorhaben von einer Stiftung bürgerlichen Rechts in eine öffentlich-rechtliche Stiftung umzuwandeln?