Bereitstellung von Finanzmitteln zur Sanierung der Görlitzer Stadthalle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erfolgt die haushaltsrechtliche Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Haushaltsgesetz 2018, die Sanierung der Görlitzer Stadthalle mit 18 Mio. Euro zu unterstützen (vgl. Sächsische Zeitung vom 30. Juni 2018: www.sz-online. de/nachrichten/raete-nehmen-geld-dankbar-an- 3966671.html), und an welche Bedingungen, Auflagen o. Ä. ist die Bereitstellung der Finanzmittel an die Stadt Görlitz geknüpft?