Bereitstellung von Daten im Rahmen der Datenerhebung zur Überarbeitung des BVT-Merkblatts für Großfeuerungsanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass sie in der Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8540 erläutert, dass sie im Rahmen der Datenerhebung zur Überarbeitung des BVT-Merkblatts (BVT – beste verfügbare Techniken) für Großfeuerungsanlagen dem EIPPC-Büro (EIPPC – European Integrated Pollution Prevention) Daten zur Verfügung gestellt hat, aber zu den Fragen 2 bis 4, 9 bis 11 und 20 bis 21 der genannten Kleinen Anfrage, die sich auf Emissionsdaten beziehen, geantwortet hat, keine Informationen vorliegen zu haben?