Bereitstellung von Arbeitsplätzen für das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Zeitarbeitsfirmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang stellen nach Kenntnis der Bundesregierung Zeitarbeitsfirmen Arbeitsplätze für das ESF-Bundesprogramm (ESF – Europäischer Sozialfonds) zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung (bitte aktuellen Stand unter der Angabe des Anteils an allen Arbeitsplätzen nach Bundesländern darstellen)?