Bereitstellung geologischer Daten für die neue Endlagersuche
Datenlieferungen der Bundesländer an die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, vorliegende Daten privater Dritter, Verwendbarkeit und Vollständigkeit gem. § 22 Standortauswahlgesetz, Berücksichtigung von glazialen Ereignissen, Einbruchseen oder Lage in Flussurstromtälern als Ausschlusskriterien, Zeitplan für ein Geowissenschaftsdatengesetz, Aufnahme historischer Bohrungen und Bergwerke sowie Daten versch. Einrichtungen in die Datenerhebung, öffentliche Datenzugänglichkeit<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)