Bereitstellung einer elektronischen Impfdokumentation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung mittlerweile den Zeitpunkt konkretisiert, ab dem das Angebot einer elektronischen Impfdokumentation für die Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung bereitstehen soll (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den kritischen Äußerungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bezüglich seiner späten Einbindung und sich daraus ergebender, möglicher Verzögerungen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/interview-bundesdatenschuetzer-kelber-wirft-spahn-versaeumnisse-beim-digitalen-impfpass-vor/27219658.html?; vgl. mit gegenteiligen Angaben Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 62 der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink auf Bundestagsdrucksache 19/29975) insbesondere dahingehend, ob es als ein wahrscheinliches Szenario erscheint, dass eine Umsetzung innerhalb dieser Frist wegen (datenschutz-)rechtlicher Bedenken unterbunden werden muss oder aus anderen Gründen nicht erfolgen kann?