Bereitstellung dynamischer Daten durch Mobilitätsdienstleister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung in der ab 1. September 2021 in Kraft tretenden Mobilitätsdaten-Verordnung die verpflichtende Bereitstellung dynamischer Daten für Mobilitätsdienstleister auf einen späteren Zeitpunkt zum 1. Januar und 1. Juli 2022 verschoben, und plant die Bundesregierung zukünftig alle Mobilitätsdienstleister gleichermaßen (auch für Dienstleister außerhalb des Personenbeförderungsrechts z. B. Scooter-, Bikesharing-Anbieter) zu einer Datenbereitstellung zu verpflichten?