Bereitstellung der Toll Collect-Daten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann und in welchem Umfang plant das Bundesamt für Güterverkehr die tatsächliche Bereitstellung der Toll-Collect-Daten, welche gemäß § 9 Absatz 7 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesaubahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG) in anonymisierter Form über das offene Datenportal des BMVI mCLOUD für alle Interessierten gebührenfrei und in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden müssten?