Bereinigte Darstellung der EEG-Umlage auf der Stromrechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die EEG-Umlage künftig bereinigt darzustellen, d. h. neben den Differenzkosten die Anteile der Direktvermarktung, der besonderen Ausgleichsregelung und des industriellen Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage sowie die Auswirkungen sinkender Börsenpreise auf die EEG-Umlage auf der Stromrechnung kenntlich zu machen und so mehr Transparenz für die nichtprivilegierten Stromverbraucher herzustellen?