Bereederung der Schiffe des Bundes
Sicherstellung der Küstenwachfunktionen: Beitrag des Havariekommandos, Zusammenführung zuständiger Behördenstellen, privatrechtliche Auftragnehmer, nationale bzw. internationale Rechtsgrundlagen; Bereederung von Schiffen mit und ohne Küstenwachfunktion durch die Bundesregierung: zuständige Stellen in den Bundesministerien, Bestandsliste der Schiffe nach Ressortzuständigkeit, Bedarfsplanung bzw. Neuanschaffungen, Kosten (auch Charterkosten), Betriebs- und Ausfalltage; Vergabe von Bereederungsaufgaben an externe Dienstleister, Konzept gemeinsamer Bereederung, Effizienzsteigerung bei Beschaffungsprozessen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)