Berechtigung für den Erhalt des sog. Kinderfreizeitbonus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> War der Bundesregierung beim Beschluss der entsprechenden Formulierungshilfe im Kabinett am 12. Mai 2021 bewusst, dass beim sog. "Kinderfreizeitbonus" Kinder und Jugendliche keine Leistungen erhalten, die in Familien im SGB-IIBezug leben, aber selbst keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, da sie über eigenes Einkommen (wie beispielsweise Kindergeld und Unterhalt) oberhalb ihrer SGB-II-Bedarfe verfügen, und plant die Bundesregierung, dass auch diese Kinder und Jugendlichen den "Kinderfreizeitbonus" noch erhalten?