Berechtigung des geplanten Naturgefahrenportals
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Verbesserungen sind durch das im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes geplante Naturgefahrenportal gegenüber der durch die Bundesnetzagentur erlassenen entsprechenden Technischen Richtlinie zu erwarten, wenn für das Naturgefahrenportal eine Anbindung an das Warnsystem Cell Broadcast für Smartphone und Handy, das vor Katastrophen und Notfällen mit einer Push-Nachricht warnt, gar nicht vorgesehen ist, und weshalb hält die Bundesregierung, in Anbetracht der eigenen Auffassung, dass die "Einrichtung des Naturgefahrenportals (NGP) ist als Angebot des Bundes an die Länder zu verstehen" sei, die Absprachen zwischen Bund und Ländern bereits für derart fortgeschritten, dass dieses Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt, quasi in der Angebotsphase, trotz der angespannten Haushaltslage, mit komplettem Budget die parlamentarische Beratung abschließen soll (Bundestagsdrucksachen 20/10032 und 20/10428)?