Berechnungsmethode des Anrechnungshöchstsbetrags nach § 34c Einkommensteuergesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stellt die im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu § 34c EStG vom 30. September 2013 (Gz.: IV B 3 – S 2293/09/ 10005-04) aufgeführte alternative Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags die geplante Berechnungsmethode für die gesetzliche Umsetzung des EuGH-Urteils vom 28. Februar 2013 in der Rechtssache C-168/11 dar, und inwieweit ist bei dieser gesetzlichen Umsetzung eine rückwirkende Anwendung geboten (bitte mit Begründung)?