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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-230884

Berechnungsmethode der EU-Kommission zur Rückkehrquote von Asylbewerbern

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen macht sich die Bundesregierung die Berechnungsmethode der EU-Kommission und die sich hieraus ergebenden Zahlen zur &quot;Rückkehrquote&quot; (2016 betrug diese in Bezug auf Deutschland 106 Prozent) nicht zu eigen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21), und wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass für die ersten drei Quartale 2017 die Zahl der Ausreisen und Abschiebungen ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber mit 37 983 höher war als die Zahl der in diesem Zeitraum getroffenen rechtswirksamen Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern mit 34 956 (ebd., Antwort zu Frage 18) vor dem Hintergrund, dass die Bundeskanzlerin im Oktober 2016 eine &quot;nationale Kraftanstrengung&quot; zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber gefordert (www.welt.de/politik/deutschland/article158781613/Nationale-Kraftanstrengung-fuer-Rueckfuehrungen.html) und der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière mehrfach öffentlich Defizite beim Vollzug ablehnender Asylbescheide beklagt hatte (z. B. www.sueddeutsche.de/politik/asyl-de-maizire-kritisiert-laender-fuer-schleppendes-tempo-bei-abschiebungen-1.3014617, www.bmi.bund.de/SharedDocs/reden/DE/2016/06/rede- aerztliche-attests-im-abschiebeverfahren.html, bitte begründen)?