Berechnungsgrundlagen für die Überbrückungshilfe III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen plant die Bundesregierung in Bezug auf eine Änderung des Berechnungszeitraums des Umsatzrückgangs der Überbrückungshilfe III hinsichtlich einer Ausweitung des Berechnungszeitraums für Gewerbe, die saisonalen Umsatzschwankungen unterliegen, wie beispielsweise das Schaustellergewerbe, und wenn keine Änderungen geplant sind, warum nicht? <br /> <br /> Gelten für verschiedene Gewerbe unterschiedliche Bezugszeiträume bei der Berechnung des Umsatzrückgangs bei der Überbrückungshilfe III, und wenn ja, welche Bezugszeiträume gelten für welche Branche?