Berechnungsgrundlagen der veranschlagten Mittel für das Baukindergeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über veränderte Berechnungsgrundlagen für die jetzt veranschlagten Mittel für das Baukindergeld in Höhe von 262,5 Mio. Euro im Jahr gegenüber den dafür veranschlagten 400 Mio. Euro im ersten Entwurf des Haushaltsgesetzes 2018 (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Finanz- und verteilungspolitische Auswirkungen steuerpolitischer Maßnahmen" vom 20. März 2018, Bundestagsdrucksache 19/1276, Seite 2), und welche veränderte Prognose ergibt sich daraus für die Gesamtkosten des Baukindergeldes?