Berechnungsgrundlage für die Vorsteuerpauschale für Landwirte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Berechnungsgrundlage für die Vorsteuerpauschale für Landwirte aus, die, wie aus dem Referentenentwurf des "Wachstumschancengesetzes" hervorgeht, zum 1. Januar 2024 von 9,0 auf 8,4 Prozent sinken soll, und kann die Bundesregierung diese Berechnungsgrundlage zur Verfügung stellen?