Berechnungsgrundlage für die Erhöhung der BAföG-Geförderten um 50 000 durch das 23. BAföG-Änderungsgesetz laut Bundesministerin Schavan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Berechnungsgrundlage liegt der Aussage der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, in ihrer Rede vom 18. Juni 2010 vor dem Deutschen Bundestag zugrunde, dass das 23. BAföG-Änderungsgesetz eine Erhöhung der BAföG-Geförderten um 50 000 bis 60 000 zur Folge haben wird?