Berechnungsgrundlage für die angenommene Strompreissteigerung Ende 2013 bei Nichtumsetzung der Strompreisbremse und Zeitplan der Umsetzung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage ergibt sich die vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, am 17. Februar 2013 in der ARD im "Bericht aus Berlin" erwähnte Strompreissteigerung um 10 Prozent im Herbst 2013 bei Nichtumsetzung der von ihm vorgeschlagenen Strompreisbremse, und welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei?