Berechnungsgrundlage für das Eigentum des Bundes an der Schlei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass für die Bestimmung der eigentumsrechtlichen Verhältnisse des Bundes an der Bundeswasserstraße Schlei die Ausdehnung bei mittlerem Hochwasser am 1. April 1921 – dem Zeitpunkt des Übergangs der Wasserstraßen von den Ländern auf das Deutsche Reich – herangezogen wird, und wenn nicht, auf welcher Grundlage wird das Eigentum des Bundes an der Schlei berechnet?