Berechnungsgrundlage der für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel für 2013 und 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Grundlage und mit welchen konzeptionellen Annahmen kommt das Bundesministerium der Finanzen für die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes auf Beträge von 200 Mio. Euro für 2013 und 1,2 Mrd. Euro für 2014, wie sie laut „Süddeutsche Zeitung“ vom 17./18. März 2012 (S. 1) in den Entwurf für den Eckwertebeschluss der Haushaltsplanung der Bundesregierung eingestellt wurden?