Berechnungen des Selbsthilfe-Verbands ForseA e. V. zur Gegenfinanzierung der Eingliederungshilfe; Senkung der Verwaltungsaufwands bei der Eingliederungshilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Berechnungen des Selbsthilfe-Verbands ForseA e. V., nach der lediglich 12 Mio. Euro zur Gegenfinanzierung der Eingliederungshilfe von 15,7 Mrd. Euro aus der Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Leistungsempfänger zur Verfügung stehen, und teilt sie die Auffassung, dass bei geschätzten 500 Mio. Euro Verwaltungsaufwand zur Erzielung dieses, gemessen am Leistungsvolumen relativ geringen Betrages, eine wirtschaftlichere und den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention genügende Regelung sinnvoll machbar ist?