Berechnungen der zum Bundesteilhabegesetz angegebenen durchschnittlichen Miete
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Quellen stützt die Bundesregierung die in ihren Beispielrechnungen zum Bundesteilhabegesetz angegebene durchschnittliche Miete von 400 Euro (vgl. www.gemeinsameinfachmachen.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/BTHG/FAQs_BTHG.pdf?__blob=publicationFile&v=3), und inwieweit berücksichtigt dieser Wert, dass Menschen mit Behinderungen oft größere, barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnungen benötigen?