Berechnung und Übermittlung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern durch die öffentliche Hand
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Aussage (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 76 auf Bundestagsdrucksache 19/15716), keinen Vorteil darin zu erkennen, die Berechnung und Übermittlung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern in die öffentliche Hand zu überführen (auch vor dem Hintergrund der notwendigen Kontrolle und Transparenz algorithmischer Systeme)?