Berechnung eines fiktiven Unternehmerlohns im Rahmen der Überbrückungshilfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch fällt mit Blick auf die Hilfen des Bundes der fiktive Unternehmerlohn aus, wenn für ein Unternehmen oder einen Soloselbstständigen allein dieser als ungedeckte Fixkosten anfällt, und wie begründet die Bundesregierung diese Berechnung (siehe www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Beihilferecht/faq-liste-beihilferecht.html)?