Berechnung des Zuwanderungskorridors für das Jahr 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche aktuellen Zahlen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung zur Berechnung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Zuwanderungskorridors für das Jahr 2020 vor (bitte differenzieren nach: Asylerstanträgen – mit und ohne in Deutschland geborene Personen –, humanitäre Aufnahmen – Resettlement, Relocation usw. –, Familiennachzug zu Flüchtlingen – zu Personen mit Flüchtlingseigenschaft bzw. zu subsidiär Schutzberechtigten –, Abschiebungen, freiwillige Ausreisen und dem sich daraus ergebenden Saldo – derzeitiger Stand bzw. Schätzwert für das Gesamtjahr 2020), und inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts der nach meiner Einschätzung weit unterhalb des vereinbarten Korridors zwischen 180.000 und 220.000 Personen bleibenden Zahlen Handlungsspielräume zur Aufnahme weiterer Geflüchteter, etwa in Bezug auf die unter extremer Not leidenden Schutzsuchenden in Bosnien-Herzegowina oder auf den ägäischen Inseln, auch angesichts der zahlreichen Aufnahmeangebote und Initiativen vieler Städte und Kommunen (vgl. z. B. Initiativen Seebrücke, Sichere Häfen)?