Berechnung des Verdienstausfalls von als Reservisten auf Übung befindlichen Selbstständigen und Arbeitnehmern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen konkreten Gründen erhalten Selbständige, die sich als Reservistin/Reservist auf Übungen befinden, anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 7 (Leistungen an Selbständige) des Gesetzes über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz – USG) für die ihnen dienstbedingt entgehenden Einkünfte für jeden Tag der Dienstleistung eine Entschädigung in Höhe von einem Dreihundertsechzigstel der Summe der sich aus dem Einkommensteuerbescheid ergebenden Einkünfte, und wie begründet die Bundesregierung diese unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbständigen bei der Berechnung des Verdienstausfalls?