Berechnung des Rückkaufwerts in Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträgen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen erhielt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bislang Kenntnis davon, dass die Vorgaben des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Berechnung des Rückkaufwertes in Lebensversicherungsund Rentenversicherungsverträgen (Urteile vom 12. Oktober 2005; Az.: IV ZR 162/03, Az.: IV ZR 177/03, Az.: IV ZR 245/03) seitens Versicherungsunternehmen nicht oder nicht vollständig beachtet wurden mit der Konsequenz, dass ein zu niedriger Rückkaufwert ausgezahlt wurde (vgl. beispielsweise Stuttgarter Nachrichten vom 2. Oktober 2013, S. 11), und welche Maßnahmen hat die BaFin gegenüber diesen Versicherungsunternehmen ergriffen, um sicherzustellen, dass nicht gegen geltende Rechtsprechung des BGH verstoßen wird?