Berechnung des Notfall-Kinderzuschlags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die Berechnung des Notfall-Kinderzuschlags, der am 25. März 2020 im Rahmen des Sozialschutzpaketes verabschiedet wurde, weiterhin das Kindeseinkommen der letzten sechs Monate herangezogen und somit möglicherweise 45 Prozent des monatlichen Kindesunterhalts auf den Kinderzuschlag angerechnet werden, obwohl durch die aktuelle Corona-Krise damit zu rechnen ist, dass durch gegenwärtige Einkommenseinbußen Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils kurzfristig entfallen könnten, und warum wurde die Regelung nicht analog zur Einkommensprüfung der Eltern von den letzten sechs Monaten auf den letzten Monat vor der Antragstellung herabgesetzt?