Berechnung des Elterngeldes bei verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, bei der Berechnung des Elterngeldes keine Günstigerprüfung vorzunehmen, wenn ein Elternteil sowohl Einkommen aus selbständiger als auch Einkommen aus abhängiger Beschäftigung vor der Geburt des Kindes erzielt und die unterschiedlichen Berechnungsweisen für diese Einkommensarten Vorbzw. Nachteile für die Höhe des Elterngeldes haben, und wie begründet es die Bundesregierung, dass bei Vorhandensein einer Selbständigkeit diese auch bei nur geringem Umfang gegenüber einem gleichzeitig ausgeführten abhängigen Haupterwerb als maßgeblich für die Berechnungsweise des Elterngeldes gilt?