Berechnung des Elterngeldes bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 4200 Euro und Ermittlung der fiktiven Steuer nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Höhe des Elterngeldes (Geburt des ersten Kindes nach dem 1. Januar 2013) ergibt sich für einen Elternteil, der einen durchschnittlichen Bruttolohn von 4 200 Euro in den letzten zwölf Monaten erzielt hat (Steuerklasse III, Arbeitnehmer mit gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen, Beitragsbemessungsgrenze West, keine Einkünfte während der Elternzeit), und welche Besonderheiten zur Ermittlung der fiktiven Steuer nach § 2e des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) werden gegenüber dem regulären Programmablaufplan (PAP) 2013 für den Lohnsteuerabzug angewendet (bitte differenziert mit Darstellung der Abzüge der Sozialbeiträge nach den Positionen des § 2f Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 BEEG, der Abzüge für Steuern nach § 2e Absatz 3 und 4 BEEG und Erläuterung der Rechenmethodik)?