Berechnung der Zahl der "Studierenden insgesamt" im BAföG-Bericht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Zahl der "Studierenden insgesamt" im BAföG-Bericht berechnet (siehe "Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2", Übersicht 1, "Entwicklung der Zahl der geförderten Studierenden in Deutschland", Bundestagsdrucksache 18/460), die seit 1994 aufgrund fehlender Daten für das jeweilige Sommersemester zum Teil geschätzt wird (bitte Methode und Vorgaben nennen), und wer führt diese Berechnungen mit Schätzanteil durch?