Berechnung der Verwaltungskosten bei Riester-Verträgen in Höhe von zehn Prozent
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Auf welcher Basis kalkuliert die Bundesregierung in den Rentenversicherungsberichten die Annahme von Verwaltungskosten bei Riester-Verträgen in Höhe von 10 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3260, S. 31), auf deren Grundlage es unter anderem möglich sein soll, die Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren, und wie haben sich die unterschiedlichen Kostenarten (Abschluss-, Vertriebs-, Wechselund Verwaltungskosten in der Einzahl- sowie während der Auszahlphase) für einen förderfähigen Riester-Vertrag in den vergangenen Jahren entwickelt?</p>