Berechnung der tatsächlichen Kosten der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 Jahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist es hinsichtlich der tatsächlichen Kosten der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 Jahren im Einführungsjahr 2014 möglich, retrospektiv belastbare Annahmen aus den Daten des Rentenzugangs 2014, die im Juni 2015 vorliegen werden, dahingehend zu treffen, dass eindeutig zwischen den Kosten solcher Begünstigten differenziert werden kann, die auch ohne die neue Rentenart mit 63 Jahren in Rente gegangen wären, und solcher Begünstigten, die ohne diese Regelung einen späteren Rentenzugang gewählt hätten (sog. Vorzieher), und wie genau werden vor diesem Hintergrund die tatsächlichen Kosten dieser Rentenart im Einführungsjahr 2014 berechnet?