Berechnung der Regelleistungen nach dem SGB II entsprechend den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung sich auf die Methodik zur Berechnung der Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch entsprechend der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu verständigen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es angebracht wäre, die Methodik zur Herleitung der genannten Regelleistungen noch vor der Auswertung der Daten der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe (EVS) gemäß einer bestimmten Methodik zu entwickeln, um den Vorwurf einer möglichen Manipulation der Berechnung zu entgehen?