Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern dient die im Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL", Heft 12/2019, S. 26, verbreitete Vereinbarung zwischen Bundesjustizministerin Dr. Barley und Bundesbauminister Horst Seehofer, für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete künftig die vergangenen sechs statt wie bisher vier Jahre heranzuziehen, dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeile 5211 f.) festgelegten Ziel, erreichen zu wollen, "dass die tatsächlichen Marktverhältnisse auf zuverlässiger Datengrundlage differenziert dargestellt werden"?