Berechnung der Mütterrente bei Frauen aus den neuen Bundesländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei der Berechnung der Mütterrente in den letzten Monaten bei Frauen aus den neuen Bundesländern, die nach der Rentenerhöhung von 2013 noch über einen erheblichen Auffüllbetrag bzw. Übergangszuschlag verfügen, entgegen der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 18/528 bzw. entgegen dem Urteil des Bundessozialgerichts von 2005 (Az. B13 RJ 17/ 04 R) eine Anrechnung der Erhöhung aus Kindererziehungszeiten auf diese Auffüllbeträge bzw. Übergangszuschläge bei konkreten Rentenbescheiden erfolgt, und was beabsichtigt sie dagegen zu unternehmen?