Berechnung der Klimaauswirkung des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft im Klimaschutzprogramm 2030
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wurde der Zielwert des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in § 3a im Entwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes von mindestens minus 25 Millionen t CO2 -Äquivalente bis zum Jahr 2030 hergeleitet; wenn im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung davon ausgegangen wird, dass der LULUCF-Sektor im Jahr 2020 voraussichtlich zu einer Quelle von Treibhausgasen in Höhe von 29,6 Millionen t CO2 -Äquivalente wird, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der Umsetzung des Ziels?