Berechnung der Gläubigerbeteiligung für eine Rettung Griechenlands
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für angemessen, dass bei der Errechnung der Gläubigerbeteiligung in Höhe von 21 Prozent der Barwert der neuen Anleihe nicht mit den Barwerten der alten Anleihen verglichen wurde, und welche Gläubigerbeteiligung ergäbe sich, wenn diese Barwerte verglichen werden würden?