Berechnung der den Hochschulen beim nationalen Stipendienprogramm entstehenden Kosten sowie der Steuermindereinnahmen im Entwurf des Stipendienprogramm-Gesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kommt die Annahme der Bundesregierung zustande, den Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms entstünden maximal 30 Mio. Euro Mehrausgaben, obwohl es Hinweise z. B. aus Großbritannien gibt, wonach der Aufwand allein für Einwerbung privater Mittel u. a. für Stipendien ein Drittel der eingeworbenen Mittel beträgt, und auf welchen Annahmen basiert die Feststellung aus dem Entwurf eines Stipendienprogramm-Gesetzes, dass im Endausbau des nationalen Stipendienprogramms 100 Mio. Euro an Steuermindereinnahmen durch mögliche Steuererleichterungen für private Stipendiengeber zu erwarten seien?