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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-30062

Berechnung der Aufenthaltsdauer im Beschäftigungsland gemäß der Vereinbarung im Rahmen des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche &bdquo;Tage des Aufenthalts&ldquo;, die entgegen sonstiger Übung &bdquo;mitgezählt&ldquo; werden, sind in der Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung gemeint, die die Bundesregierung im Rahmen des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens am 16. Februar 2006 (veröffentlicht am 3. April 2006) getroffen hat und in der es heißt: &bdquo;Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer werden Sonn- und Feiertage, Urlaubs- und Krankheitstage und kurze Unterbrechungen im Zusammenhang mit Reisen in den Heimatstaat oder in dritte Länder als Tage des Aufenthalts im Beschäftigungsland mitgezählt, soweit sie im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse anfallen und unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen sie stattfinden, nicht als Beendigung des vorübergehenden Aufenthalts angesehen werden können.&ldquo;?<br /> <br /> Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass unbillige Härten zulasten deutscher Arbeitnehmer, die vorübergehend in Frankreich tätig sind, vermieden werden?