Berechnung der Absenkung der EEG-Umlage in Bezug zur Beihilfe im Kabinettsbeschluss zur Carbon-Leakage-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Kabinettbeschluss zur Carbon-Leakage-Verordnung (vom 31. März 2021) die Absenkung der EEG-Umlage bei der Berechnung der Beihilfe nicht gegengerechnet wird, und auf welche interne Prüfung, die im Rahmen der Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Kompensationsregelung von der Bundesregierung am 23. September 2020 angekündigt wurde (https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/eckpunktepapier_behg_kompensation_bf.pdf), stützt sich diese Entscheidung?