Beräumung von deutscher Munition auf Übungsgeländen der Bundeswehr in Afghanistan
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, es gebe für sie keine Verpflichtung aus dem CCW-Abkommen, Protokoll V, für die Beräumung von deutscher Munition auf Übungsgeländen der Bundeswehr in Afghanistan, eingedenk der Tatsache, dass die Bundesregierung Unterzeichner des Abkommens ist und sich damit seinen Zielen verpflichtet hat (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 vom 27. November 2014 auf die Kleine Anfrage 18/3099 der Fraktion DIE LINKE.)?</p>