Beratungsleistungen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP für das BMF in der 16. Wahlperiode
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung in der 16. Legislaturperiode Kenntnis davon erlangt, dass die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP damit beauftragt wurde, Beratungsleistungen für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu erbringen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12547), und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Bundesminister bei ordnungsgemäßer Ausübung seines Amtes Kenntnis von der Vergabe dieser Aufträge an externe Berater hätte haben müssen?